Reparaturbedingungen
Reparaturbedingungen dr.handy Service GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
a) Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen.
Sie gelten entsprechend auch für Reparaturen in Garantiefällen und
Fällen von Nacherfüllung.
b) Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Auftragserteilung
a) Einen Anspruch aus Garantie oder Nacherfüllung
muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und unter Vorlage des
Zahlungsbeleges oder der Garantieunterlagen nachweisen.
b) Kostenvoranschläge
sind unverbindlich und kostenpflichtig.
c) Soweit keine ausreichende
Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten erteilt
die wir für notwendig halten. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt
die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien
Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
d) Bei
einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden
einzuholen, wenn sich bei der Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der
angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem
angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes
steht. Das gleiche gilt, wenn ein vom Kunden angegebener Reparaturhöchstpreis
überschritten wird. Der Kunde ist in diesen Fällen zur Erstattung der
uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
3. Reparaturdurchführung
a) Wir sind berechtigt die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt
vorzunehmen.
b) Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige
Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand
4. Reparaturkosten
und Zahlung
a) Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden nach
Zeitaufwand und dem verwendeten Material berechnet. Die Kosten bestimmter
typischer Reparaturen werden nach Pauschalen berechnet. Eine Übersicht
ist auf unserer Website „www.dr-handy.de“ unter „Preise“ oder in unseren
Annahmestellen einzusehen.
b) Kostenpflichtig reparierte Geräte werden
gegen Barzahlung der Reparaturkosten zurückgegeben. Beim Versand der
Geräte müssen Reparatur- und Versandkosten durch Nachnahme entrichtet
werden.
5. Aufbewahrung und Abholung
a) Wir sind berechtigt reparierte
Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen
geeigneten Berechtigungsnachweises (Personalausweis/Reisepass) auszuhändigen.
b) Werden Reparaturgeräte, die in Martinsried persönlich abgegeben
wurden, nicht innerhalb von 3 (drei) Wochen nach Mitteilung über die
Fertigstellung abgeholt, verlangen wir Lagerkosten. Wir haften ab diesem
Zeitpunkt nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Reparaturgegenstandes,
ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Übersteigen die
Lagerkosten nach unserer Beurteilung den Zeitwert des Gerätes abzüglich
der Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Das Gerät
wird dann fachgerecht entsorgt.
6. Versand und Kosten des Versandes
a) Alle Fracht-, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten
des Kunden.
b) Für eingesandte/überbrachte Geräte geht die Gefahr auf
„dr.handy“ über, sobald diese Geräte bei „dr.handy“ eingehen.
c) Bei
Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden
bei „dr.handy“ auf diesen über. Bei Versand per Post oder Fracht geht
die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät einem Spediteur/Frachtführer
übergeben worden ist oder das Betriebsgelände von „dr.handy“ anderweitig
verlassen hat.
d) „dr.handy“ wählt mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmannes Versandwege, Spediteure und Frachtführer für den Rückversand
der Geräte aus. Es ist Sache des Kunden, etwaige Transportschäden und
dabei einzuhaltende Fristen selbst zu beachten und geltend zu machen.
e) Werden Geräte an „dr.handy“ übergeben oder übersandt, erfolgt der
Rückversand von „dr.handy“ in geeigneter, handelsüblicher Verpackung.
7. Ansprüche auf Nacherfüllung bei kostenpflichtigen Reparaturen
a)
Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, insbesondere Mängeln bei kostenpflichtigen
Reparaturen, verjähren innerhalb von einem Jahr.
b) Das Recht des Kunden
bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen
oder vom Reparaturvertrag zurücktreten.
c) Wir haften nicht für Schäden
die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei
Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen
werden. Unsachgemäß ist jedenfalls, was den Angaben des Herstellers
widerspricht.
d) Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler
die durch Veränderung der Systemeinstellung durch Installation von
Software, Treibern oder anderen Hardwarekomponenten oder durch ähnliche
Maßnahmen verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.
e) Bei kostenpflichtigen Reparaturen bestehen 6 (sechs) Monate Gewährleistung
auf die tatsächlich ausgetauschten Ersatzteile. Ausgeschlossen hiervon
sind etwaige Folgeschäden.
8. Haftung
a) Wir haften dem Kunden nur
dann auf Schadenersatz, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz,
grobe Fahrlässigkeit oder schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens. Die Haftung ist in diesen Fällen auf €500,00 (fünfhundert)
begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gelten nicht für schuldhaft verursachte
Schäden aus der Verletztung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Im Falle der
Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung
berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen
Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu
ersetzen.
9. Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es
zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für den Datenbestand
auf dem Gerät. Für die Datensicherung vor der Reparatur ist allein
der Kunde verantwortlich. Auch die Wiederherstellung des Datenbestandes
obliegt dem Kunden.
10. Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand ist
München, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. Das gleiche gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt ist.